Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 20.484 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von geloescht002.

  • Ich hab in einigen Beiträgen gelesen das Abfallholz zum Einsatz im HV kommt, so z.B. Spannplatten, Dachlatten, Dachstühle, Speerholz etc. Mir persönlich streuben sich da die Nackenhaare... :ohmy:


    Ich hab da einen Beitrag gefunden(PDF) der ein wenig über das rechtliche vergehen in dieser Sache aufklärt, nicht nur für den der es verbrennt sondern auch für den der das Altholz abgibt, einfach mal lesen und drüber nachdenken: altholzverbrennung



    Für einige Holzverarbeitende Gewerbebetriebe sieht das anders aus, aber auch hier darf lange nicht alles verfeuert werden und die Feuerstätte muss für solche Brennstoffe dann auch zugelassen sein.( 1.Bimschv ) Aber im Privatbereich haben solche Brennstoffe nichts zu suchen. Ist auch meine Meinung und Einstellung.


    Mit nachdenklichem Gruß Jörn :dry

    Vigas HVS-E 40
    Flammtronik
    3600L PS
    Friwa Oventrop
    Große Brennkammer/Feuerleichtsteine(noch die erste)
    10 Loch Düsenstein ala HW55(noch die erste)

  • Feuerbeton und Düse werden durch die entstehenden agressiven Stoffe als erstes zerstört ...
    später greift es auch den Stahl, Schornstein usw. an


    Gruß Erwin

    Vigas 14,9 Bj 2006; LC von HB; Lufttrennung; Wirbulatoren; gr. BK; 2200l Puffer; FRIWA; Solar 44m² FK 39° Richtung Ost; UVR1611; ca. 300m² beheizt; WDVS seit 2006;
    Es wird täglich schwerer der Dümmste zu sein, die Konkurrenz wird immer größer!

  • Hallo Jörn,


    das hat was mit der Kesselleistung zu tun. Soweit ich weiß, liegt die Grenze bei 50 kW Nennleistung. Wenn der Kessel mehr hat darf man bestimmte, als Abfall gekennzeichnete Holzarten, damit verfeuern. Das geht bei Privat genauso wie bei gewerblich. Es muß durch die Konstruktion gewährleistet sein, dass die Abbrandtemperaturen hoch genug sind um die Entstehung von Dioxinen zu verhindern. Die anderen Abgaswerte sind dabei genauso einzuhalten wie bei kleineren Kesseln.


  • Hallo,


    ... schrieb:

    Zitat

    das hat was mit der Kesselleistung zu tun. Soweit ich weiß, liegt die Grenze bei 50 kW Nennleistung.

    Nein, die Grenze liegt bei 30 kW

    Zitat

    Wenn der Kessel mehr hat darf man bestimmte, als Abfall gekennzeichnete Holzarten, damit verfeuern. Das geht bei Privat genauso wie bei gewerblich.

    Nein, das ist nur in Betrieben der Holzbearbeitung oder Holzverarbeitung zulässig.
    Hier ein Auszug aus der BImSchV:


    § 3 Brennstoffe:


    "6. gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten,
    7. Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten"


    § 4 Allgemeine Anforderungen:


    "Die in § 3 Absatz 1 Nummer 6 oder 7 genannten Brennstoffe dürfen nur in Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 30 Kilowatt oder mehr und nur in Betrieben der Holzbearbeitung oder Holzverarbeitung eingesetzt werden."


    mfg
    Hartmut

  • Da hat der Hartmut mir die Antwort genommen. :) Ich hatte ja oben die Links eingefügt,da steht es auch drinnen. Ich kenne Fälle in dennen solche Entsorgung eine teure Tasse Tee wurde, da wurde das vermeitlich billige arg teuer...und das für beide. Entsorger und Verwerter. Wie Erwin schrieb geht da so einiges kaputt, dem kann ich nur beipflichten. Man wundert sich wie schnell z.B.Metall sich auflösen kann...
    Also lieber das verbrennen was erlaubt ist und wofür die Feuerstätte konstruiert wurde, dann hält der Kessel länger und es klappt auch mit den Nachbarn :)


    Gruß Jörn

    Vigas HVS-E 40
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  • Moin Rene,


    Das sehe ich anders! Was spricht dagegen, wenn unbehandeltes Bauholz verbrannt wird. Für mich hat das in der Ganzheitlichkeit der Holznutzung sogar einen Vorteil! Der Baum kann zwei mal Nutzen stiften, das erste mal beim Bau und das zweite mal in dem Ofen....!


    Wir streiten sicher nicht darüber, dass behandeltes Bauholz nicht in den Ofen gehört, das unbehandelte sehr wohl!


    Gruß Morschy

    Künzel HV 50-S mit Lamdacheck aufgewertet
    4000l Speicher
    23m² Solar
    2 Heizkreise (HK + FBH)
    Friwa als Eigenbau
    geregelt von der UVR 1611


    Fernwärmeleitung 65m zum Neubauhaus 200m²
    -> 1500l Satellitenspeicher
    -> Friwa Oventrop
    -> UVR 1611
    -> 10m² Röhrenkollektor
    -> nur FBH
    !!! alles Eigenleistung!!!




    29,6 Kwp Photovoltaik, mit ca 35% Eigenverbrauch


    800m² Wohnfläche 420 davon auf Neubau Niveau
    die restlichen 380 sind mäßig gedämmt

  • Hi Morschy,


    ich glaub du verwechselst mich mit Jörn... ;)


    Hartmut, danke für die genaue Aufklärung. Bin wieder klüger geworden.



  • Moin Rene,


    Stimmt, dann eben das ganze noch mal an Jörn....


    Gruß Morschy

    Künzel HV 50-S mit Lamdacheck aufgewertet
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    geregelt von der UVR 1611


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    die restlichen 380 sind mäßig gedämmt

  • Moin Morschy,


    wenn es dann wirklich unbehandeltes Holz ist, kein Problem. Wenn es sich aber um Abfall handelt nennt man es glaube ich unerlaubte Müllentsorgung. Wann etwas zu Abfall wird kann ich Dir leider nicht beantworten. Eventuell ist ja jemand im Forum der das beantworten kann. Vielleicht ist ja auch Zimmermann hier der sagen kann ab wann Holz gegen Untermieter mit Holzschutz behandelt wurde. Denn nicht jede Behandlung von Holz ist farblich unbedingt zu erkennen.


    Morgentliche Grüße Jörn

    Vigas HVS-E 40
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  • Ja der ist hier...
    Lach Verbrennt ruhig alles was ihr an Holz bekommt...


    Wustet ihr was auf den Deponien noch alles so Produziert wird ?


    Altholz... :)
    Mann nehme einen Berg alte Möbel Dachstühle Spahnplatten was weiss ich Schreddert den ganzen Mist nimmt alle Beschläge mit Magnet daraus und presse das ganze dann in 8mm Würstchen und schreibt DIN Plus druff!!!!
    Hab ich Live im Fernseh gesehen :)


    Also immer drann denken Biomassekraftwerk ne!

  • Hallo @
    Auch ich verbrenne Altholz,wie einen alten Dachstuhl und sonstiges Kleinzeug.Nur achte ich schon darauf,ob es unbehandeltes Holz ist.Meinen Kessel will ich mir ja nicht mit Gewalt zerstören.Lackierte Möbelteile kommen auf den Sondermüll.Was die damit machen, entzieht sich meiner Kenntnis.Aber Zimmerermeister wird schon recht haben,daß sich so manche Pelletsfirma dort ihren Nachschub abholt.Auch bei mancher Hackschnitzelheizung möchte ich nicht wissen was da alles verbrannt wird.
    Gruß Horst! :(

  • Lach...


    und fahrt mit 180 durch die Fußgängerzone .... hab ich letztens auch LIVE im Fernsehen gesehen...ha,ha :S


    Eine klärende Antwort war das ja nun wirklich nicht. Und das von jemandem dem das Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetz doch bekannt sein müsste.


    Hier mal ein Link zum Thema Altholzkategorien: PDF Altholz Hier kann man dann auch mal sehen wo z.B. alte Dachstühle hingehören, garantiert nicht in den häuslichen Ofen! Aber die Entsorgung durch Schenkung ist günstig kann aber arg teuer werden.


    Hier mal ein Link zum Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetz: Krw-Abfg


    Und hier mal Bußgeldvorschriften(Hier Abs.1 Nr.1+2 dazu Abs.3): Bußgeld


    Und zum Schluss Wiki: Wki


    Was man macht ist jedem selbst überlassen, nur muß man daran denken das es teuer werden kann. Und das nicht nur in Deutschland....


    Gruß Jörn

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  • Wenn hackschnitzel gekauft werden sind sie meist aus Waldfrischen Baumresten...


    Aber es stimmt Was beim Sperrmüll abgeholt wird wird zu Pellets verarbeitet...

  • Wird der Sperrmüll zu Pellets oder zu Hackschnitzel verarbeitet? Und zudem dann noch mit anderem Holz gemischt? Altholz der Stufe 2 darf als Hackschnitzel in den dafür vorgesehen Anlagen verbrannt werden!

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  • Hallo,
    man kann davon ausgehen das fast alles Bauholz von 1960 bis ca. 1980 mit Xylamon (siehe Google) eingepinselt wurde.
    Es war damals sogar laut VOB vorgeschrieben das verbaute Holz damit zu behandeln, 30 jährige Haftung gegen Holzschädlingsbefall. Das Zeug ist farblos und für den Laien nicht zu erkennen, höchstens wenn es mit Xyladecor behandelt wurde aufgrund der Farbpigmente im Holzschutzmittel.


    Gruß Helmut

  • Eine echt interessante Diskussion hier auch wenn ich ihr nicht auf allen Ebenen folgen konnte. Wir haben uns auch schon die Frage gestellt, was ich denn in so einer HV Heizung alles verbruzeln darf ... auch deshalb weil wir ja in dem Haus einige Dinge neu machen und die alten weg müssen. Behandeltes Holz wollen wir nicht verheizen aber es ist ja so schwer zu unterscheiden für den Laien :dry:

  • Zitat

    Behandeltes Holz wollen wir nicht verheizen aber es ist ja so schwer zu unterscheiden für den Laien


    Meist kann man es schon riechen, einfach mal in der Hand halten und ein wenig warm werden lassen. Hilft bei Pellets auch, wenn das kein reines Holz ist riecht man es auch da. An der Schnittkante kann man es eventl. auch erkennen. Aber Du hast recht, es ist nicht leicht.


    Gruß Jörn

    Vigas HVS-E 40
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  • bin beim stöbern nun auf diesen doch etwas ältern tread gestoßen.
    nun zu meinem anliegen.
    habe einen 35 kw HDG von einer treppenbaufirma gekauft. lt. Verordnung durfte also der vorbesitzer abfallholz verheizen, ich jetzt in dem gleichen ofen aber nicht mehr?
    den kessel kann ich drosseln. läuft dann nicht mehr mit 35 kw, dann hätte der tischler aber immer noch abfälle verbrennen dürfen ? jeder andere aber mit einem kessel unter 35 kw nicht?
    vielleicht kann mir ja jemand den Sinn des ganzen erklären.
    wer will denn so gesehen noch jemanden einen vorwurf daraus machen, dass er altholz verbrennt ?
    da wurde doch beim gesetze machen mit zweierlei maß gemessen.


    einen sonnigen gruß
    manitonka

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