Hallo,
Wie so oft im Leben sollte mal das Herz und mal der Verstand entscheiden.
Laß diesmal den Verstand entscheiden.
Es ist ein Temperaturbegrenzer vorgeschrieben.
Der ist NICHT verstellbar und MUSS als Sicherheitsbegrenzer eine Bauartzulassung besitzen.
Ein Temperaturbegrenzer ist ein Schalter welcher ausschaltet (eine Spannungszuführung unterbricht) und verriegelt.
Die Verschaltung MUSS drahtbruchsicher sein!
Zur Entriegelung muss man zur Anlage gehen!
Der Temperaturbegrenzer MUSS die Brennstoffzufuhr SICHER unterbrechen.
Geht aber bei einem HV nicht, da der Brennstoff ja komplett schon im Ofen liegt.
Deshalb wird hier nur die Verbrennungsluft (Sekundär + Primärluft) unterbrochen.
Innerhalb der Luftführung müssen dazu Rückschlagklappen eingebaut werden.
Die Funktion der Klappen sollte regelmäßig einer Funktionsprüfung unterzogen werden.
Andere Sicherheitseinrichtungen müssen zusätzlich, gemäß den Zulassungen, angebaut werden.
mfg
HJH