Anschluss Flammtronic....

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 23.329 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von HB53.

  • Hallo,


    Wie so oft im Leben sollte mal das Herz und mal der Verstand entscheiden.


    Laß diesmal den Verstand entscheiden.


    Es ist ein Temperaturbegrenzer vorgeschrieben.
    Der ist NICHT verstellbar und MUSS als Sicherheitsbegrenzer eine Bauartzulassung besitzen.


    Ein Temperaturbegrenzer ist ein Schalter welcher ausschaltet (eine Spannungszuführung unterbricht) und verriegelt.
    Die Verschaltung MUSS drahtbruchsicher sein!
    Zur Entriegelung muss man zur Anlage gehen!


    Der Temperaturbegrenzer MUSS die Brennstoffzufuhr SICHER unterbrechen.
    Geht aber bei einem HV nicht, da der Brennstoff ja komplett schon im Ofen liegt.


    Deshalb wird hier nur die Verbrennungsluft (Sekundär + Primärluft) unterbrochen.
    Innerhalb der Luftführung müssen dazu Rückschlagklappen eingebaut werden.
    Die Funktion der Klappen sollte regelmäßig einer Funktionsprüfung unterzogen werden.


    Andere Sicherheitseinrichtungen müssen zusätzlich, gemäß den Zulassungen, angebaut werden.


    mfg
    HJH

  • Meiner hat auch keinen ..... :ohmy: :whistle:

    150m² komplett saniert und gedämmtes Vollziegelhaus
    Hoval Ventolyt 18kW
    1600L Puffer
    12m2 VRK Südost aufgeständert 60°
    SPS S7 3OP´s für Visu

  • ......Wie so oft im Leben sollte mal das Herz und mal der Verstand entscheiden.


    Laß diesmal den Verstand entscheiden.......


    Und was sagt "der Verstand" bei was für einer Temperatur der STB auslösen soll???? Oder soll ich da doch wieder auf mein Herz hören????
    Es gibt welche die Fix auf 100° eingestellt sind und sogar welche die einstellbar sind von 90-110°! Alles zugelassene STB´s!


    Mein alter Unical hat zwar einen, aber bisher hat dieser noch nie ausgelöst... vielleicht ist er ja defekt???? Auf jeden Fall geht es mir so wie SimonK, dass die TAS vorher auslöst. Woran ich auch froh bin, wenn ich mir überlege wie oft es bei uns kurzen Stromausfall gibt im Winter und die TAS den Kessel eben nur runter Kühlt, und bei Strom eben wieder weiter geheizt wird....

  • Hab was gefunden


    klick


    Nehme doch mal an dass die "Norm" noch gültig ist.......


    Also heißt STB max 110°..... oder versteh ich das jetzt richtig????

  • Hallo,


    Es kommt ein STB mit einem Festwert von 94...95°C zum Einsatz.



    Mit freundlichen Grüßen / HJH

  • Hallo,


    Es kommt ein STB mit einem Festwert von 94...95°C zum Einsatz.


    Nach der Norm und nicht unbedingt bei Leuten welche etwas verkaufen wollen,
    gibt es:
    Temperaturregler, von außen verstellbar .
    Temperaturwächter, verstellbar aber nur durch Öffnen vom Gehäuse.
    Temperaturbegrenzer, gehen in Verriegelung, Verstellbar und nicht verstellbar aber nur durch Öffnen vom Gehäuse. Die Verriegelung muss nicht im Gehäuse des STB erfolgen, das kann auch eine entsprechende Verschaltung sein. Muss aber von der Bauart her als STB zugelassen sein.
    Hat man einen nicht üblichen Temperaturbereich, so ersetzen auch 2 Temperaturwächter, wieder entsprechend verschaltet, einen STB.



    Mit freundlichen Grüßen / HJH


  • ....Hat man einen nicht üblichen Temperaturbereich, so ersetzen auch 2 Temperaturwächter, wieder entsprechend verschaltet, einen STB......


    Heißt? Muss dann nicht als STB zugelassen sein??????

  • Hallo,


    Es muss ein zugelassener Temperaturwächter sein.


    Mit freundlichen Grüßen / HJH

  • eben zugelassen, wie der STB auch.....


    würde heißen, wenn die FT die Kesseltemp. überwacht, und eine zugelassener Regler bzw Temperaturwächter dahinter hängt, wäre es auch ohne STB zulässig (wenn dieser natürlich dementsprechend verrigelt ist)? Oder gilt dann wieder die Aussage des Hertsellers (FT) es muss ein STB vorhanden sein???? Oder scheitert es einfach daran, dass die FT nicht als Temperaturwächter gilt....


    Find ich super, in DE wirds einem nie langweilig. Da wird mit Gesetzen und Normen umsich geschmissen, sogar soweit dass nicht einmal die EU Normen in DE gültig sind (außer man hat das nötige Kleingeld vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen......), nur damit die Gesselschaft klein und verdummt gehalten wird und am Ende egal wie es läuft trotzdem an allem schuld sein soll :laugh:

  • Hat ja mit deinem Fall wenig zu tun. Nimm 94- 95 °C und du bist auf der sicheren Seite. Die Lüfter oder die Regelung wird dabei stromlos geschaltet, bis du an den Kessel gehst und den STB wieder rücksetzst.


    Die TAS ist davon unabhängig.


    Der STB soll als letzter Schalter sicherstellen, dass dir der Ofen nicht um die Ohren fliegt. Bei 95°C sollte das Wasser noch nicht in Dampfform vorliegen.


    Wenn du jetzt 110°C einbaust kommst du in den Bereich Heisswasseranlagen und da gelten andere Gesetze. Das ist dann überhitztes Wasser. Wenn das durch das Sicherheitsventil austritt, dann fliegt dir (etwas übertrieben) die Bude um die Ohren weil durch den Druckabfall sofort Dampf entsteht.


  • Wäre das jetzt z.B. ein zugelassener Temperaturwächter?


    klick


    Wenn ja, würden zwei von den Teilen reichen um der Norm genüge zu leisten...


  • Wenn erst der STB auslöst, und danach die TAS heißt es, dass bei Stromausfall der Kessel nicht wieder von alleine anläuft wenn Strom wieder vorhanden ist....... Die meisten TAS lösen bei ca. 95° aus......
    Mag sein, dass das manuelle einschalten in Gebieten wo immer mit Strom versorgt sind ok ist. Nur wenn ich hier im Winter bei minusgraden den HV vor der Arbeit fülle und am Abend nachhause komme und es kalt ist weil mal wieder der Strom ausgfeallen ist und der STB den kolmpletten HV, trotz wieder vorhandenem Strom, Lahm gelegt hat, bringt mir das nichts! Kalt ist es dann trotzdem!


    Da nimm ich doch gern eine kleine Pfütze und etwas mehr Grad in kauf..... müssen ja kein 110° sein, davon hat keiner geredet! 96° tuns ja auch ;)


    Als gelernter KFZler (auch wenns schon ne weile her ist habe ich doch ein paar jahre in diesem Beruf gearbeitet) ist mir durchaus klar was es heißt wenn eine Flüssigkeit mit hohen Temperaturen unter Druck steht......


    Zitat

    ............Bei 95°C sollte das Wasser noch nicht in Dampfform vorliegen......


    Auch nur weil die Flüssigkeit unter Druck steht, in meinem Fall max 2 bar. Ansonsten hätten wir ein paar grad mehr :whistle:

  • Hallo,


    Zitat

    würde heißen, wenn die FT die Kesseltemp. überwacht, und eine zugelassener Regler bzw Temperaturwächter dahinter hängt, wäre es auch ohne STB zulässig (wenn dieser natürlich dementsprechend verrigelt ist)? Oder gilt dann wieder die Aussage des Hertsellers (FT) es muss ein STB vorhanden sein???? Oder scheitert es einfach daran, dass die FT nicht als Temperaturwächter gilt....



    Die Zulassung von Geräten für eine Heizungsanlage ist in der Regel keine Politikveranstaltung wo man einen Kompromiss sucht/suchen muss, sondern der Gesetzgeber hat da, meiner Meinung nach mit gutem Grund, feste Vorstellungen.


    Mit "Sicherheit" ist nicht gemeint das ein Haus auch bei Minusgraden warm bleiben muss, sondern das beim Auftreten eines Fehlers die Anlage sicher abschalten muss und dadurch keine weiteren gefährlichen Zustände entstehen.


    ALLES was in einer elektronischen Steuerung/Regelung passiert ist nach dem Sicherheitsgedanken erst einmal "unsicher".


    Ein Transistor kann im Fehlerfall durchschalten oder sperren.
    Wann er was macht kann man nicht vorher sehen.
    Die Wahrscheinlichkeit ist 50:50.
    Um das aber trotzdem mit einem Transistor machen zu dürfen gibt es spezielle zugelassene Steuerungen.


    Ich sagte doch auch, das bei Verwendung von 2 Temperaturwächter die gesamte Schaltung anders ausgeführt werden muss. In einem Temperaturwächter gibt es ja keine Verriegelung. Deshalb muss die Verriegelung in einer Schaltung durchgeführt werden.


    Nimm einfach einen Temperaturbegrenzer bis 95°C mit einer mech. Rückstellung und lass es gut sein.
    Der macht die Luftzufuhr und evtl. Saugzug spannungslos, Rohre verschließen mit einer Rückschlagklappe.


    mfg
    HJH

  • Zitat von "HJH"

    Die Zulassung von Geräten für eine Heizungsanlage ist in der Regel keine Politikveranstaltung wo man einen Kompromiss sucht/suchen muss, sondern der Gesetzgeber hat da, meiner Meinung nach mit gutem Grund, feste Vorstellungen.


    Ausnahmen bestätigen die Regel......... Am Ende ist es doch nur eine Politikveranstaltung wo es ums liebe Geld geht..... ;)




    .............
    Nimm einfach einen Temperaturbegrenzer bis 95°C mit einer mech. Rückstellung ........


    Keine Angst, mach ich schon.....


    klick


    Wird eingestellt auf 95° und gut ist.......

  • Der STB schaltet bei Stromausfall nicht ab. Sondern nur wenn eine bestimmte Temperatur überschritten ist.


    Was macht deine FT bei Stromausfall? Die läuft doch auch nicht von selber wieder an.


  • Der STB schaltet bei Stromausfall nicht ab. Sondern nur wenn eine bestimmte Temperatur überschritten ist.


    Genau Rene, das ist es ja!
    Die hohe Temperatur entsteht ja in dem Fall wegen Stromausfall! Wenn jetzt der STB die Leitungen zu den Lüftern trennt (was bei Stromausfall "ersteinmal" unsinnig ist, da ja eh kein Strom vorhanden ist...), kann auch kein Strom mehr kommen, wenn der Stromausfall vorüber ist! Außer ich setze den STB Manuell wieder zurück! Wenn ich zuvälliger weise zuhause bin........
    Wenn aber erst die TAS kommt, löst der STB erst gar nicht aus...... Zumindest ist es im Moment bei meinem Unical so. Der Läuft dann eben wieder weiter wenn der Strom da ist weil eben nicht der STB vorher auslöst!



    Was macht deine FT bei Stromausfall? Die läuft doch auch nicht von selber wieder an.



    Das wäre aber Blöd..... Ist das so? Ich weiß ich nicht? Hat mir bisher keiner erzählt und meine FT läuft im Moment noch nicht, wie aus meinen bisherigen threads eigentlich auch ersichtlich sein sollte.... Wenns aber wirklich so ist, muß ich mir was einfallen lassen..... wenn möglich..... evtl. gibts da ja eine Lösung....

  • Also in der Betriebsanleitung steht nichts davon drin dass die FT bei Stromausfall neu gestartet werden muss....
    oder hab ichs überlesen????


    Nur das ein STB notwendig ist und die Ladepumpe bei versagen der FT weiterhin pumpen soll...... was ja kein Problem darstellt solange in meinem Fall nicht gleichzeitig die UVR die Grätsche macht und kein Stromausfall vorhanden ist! (ist das eigentlich auch gegeben wenn die Ladepumpe an der FT hängt?)

  • Die FT hat einen Autostartmodus, der greift wenn eine bestimmte Abgastemperatur überschritten und ein bestimmter Rest-O² Wert unterschritten ist. Die kann man auch ausschalten.


    Jetzt kommst nur drauf an, wie lange dein Strom weg ist. Wenn zu lange, dann ist das Feuer so aus, dass sie nicht mehr anläuft.


    Ich würde auch die USV favorisieren wenn ihr so oft Stromausfall habt.


  • Hallo Stefan
    werde bei mit der STB direkt in die Lüfter eingreifen, da verkabelungstechnisch am einfachsten ist (Kabellänge etc...)


    In der Bedienungsanleitung der FT steht drin
    "Ferner ist es erforderlich, dass bei einem Ausfall der FlammTronik® die Kesselpumpe weiter das heiße
    Kesselwasser abpumpen kann. "


    Betrifft mich ja in dem Fall nicht wegen UVR, aber wenn die FT tot ist, wie soll dann noch die angeschlossene Pumpe laufen? Oder ist das Relais Stromlos geschlossen????


    Hallo Rene
    wie lange der Strom weg ist, kann man leider im vorraus nie sagen...... Das längste war diesen Winter 8std.
    Klar, nach 8std. geht natürlich nix mehr.... Aber oft ist es eben nur ne halbe stunde, da dürfte es evtl noch klappen denke ich doch..... Man wird sehen wenns den soweit ist im zweifelsfall eben USV... dürfte ja dann eine kleine für die FT ausreichend sein.....

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